2026?

Ein Gedicht von Thomas
Irgendwann an Muttertag
hör' ich Radio und frag'
mich in welcher Zeit ich bin
und höre genauer hin.
Da dringt vom Moderator
Unglaubliches an mein Ohr,
dass, wenn ein Mann 'ne Frau killt
es statt Mord als Totschlag gillt,
nur weil er die Frau verflucht
und aus reiner Eifersucht,
einfach garnicht anders kann,
schließlich ist er ja ein Mann.
Ich denk' mir: "Alter Falter,
Welcome back - Mittelalter!"
Sowas in heutiger Zeit
zu glauben geht mir zu weit,
trotzdem ist's Realität...
-
Für uns Menschen ist's zu spät!

Thomas

***
Quelle: Tagesschau

Tötungen von Frauen Hubig will Strafrecht bei Femiziden nachschärfen

Stand: 11.05.2026 • 09:27 Uhr

Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, wird oft wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt. Justizministerin Hubig will das ändern. Sie plant eine Nachschärfung des Gesetzes.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafrecht in Bezug auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen verschärfen. "Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden", sagte Hubig der Bild am Sonntag.
Gesetzeslage bei Mord und Totschlag
Ein Totschlag wird immer dann zum Mord, wenn sogenannte Mordmerkmale vorliegen. Diese stehen im Gesetz und machen die Tötung besonders verwerflich. Deshalb rechtfertigen sie die lebenslange Freiheitsstrafe, die beim Mord immer zwingend ist. Bei Femiziden kommt häufig das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" in Betracht. Das sind Motive, die besonders verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen. Ob ein solcher niedriger Beweggrund vorliegt, ist eine Einzelfallentscheidung. Nicht immer entscheiden die Gerichte, dass eine Tötung der (Ex-)Partnerin aus Eifersucht zugleich ein Mord aus niedrigen Beweggründen ist. Waren Gefühle der Ausweglosigkeit oder Verzweiflung bestimmend, lehnen die Gerichte das Vorliegen niedriger Beweggründe eher ab. Tötete der Täter aus "Besitzdenken" oder "Bestrafungswillen" werden Femizide schon heute oft als Mord gewertet.

"Verminderte Schuldfähigkeit" hat mit der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag nichts zu tun. Schuldfähigkeit bedeutet, dass jemand in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Die Schuldfähigkeit eines Täters kann dadurch vermindert sein, dass er stark alkoholisiert war oder an einer psychischen Erkrankung leidet. In der Folge kann die Strafe gemildert werden. Die verminderte Schuldfähigkeit macht einen Mord aus niedrigen Beweggründen aber nicht zum Totschlag.

Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein - in der Rechtsprechung gebe es aber immer noch diese Entscheidungen, "na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig, und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen", sagte Hubig. "Das wollen wir durch eine Klarstellung im Gesetz ändern", betonte die Ministerin.

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12.05.2026
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