1. Eintrag von
Thomas
25.01.2024 um 05:36
Hallo Birgit,
Vorab, wenn möglich Ruhe bewahren und versuchen über den Dingen zu stehen und sich fragen: Ist er/sie/es wirklich so wichtig?
Gefühle und Vernunft haben aber ihre Grenzen, die niemand überstrapazieren sollte...
Diejenige, die dieses Grenzen (dauerhaft) bei anderen absichtlich ausloten und überschreiten, dürfen sich nicht über die Folgen wundern, egal ob die dann vernünftig oder unvernünftig im Affekt ausfallen...
Und wenn man Wikipedia fragt:
Strafrecht. In Deutschland kann die Ausübung einer Tat im Affekt (Affekttat) zur Strafmilderung nach § 21 StGB oder, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne des § 20 StGB, zur Schuldunfähigkeit führen.)
LG Thomas ;o)
Dein Kommentar:
Lieber Thomas,
Genauso sehe ich es auch. Wenn nicht einmal ein Rückzug und auf Vernunft begründetes Schweigen akzeptiert werden kann, muss man im Nachhinein nicht den Schuld- und Ahnungslosen spielen, wenn der anderen Seite dann doch einmal der ständig erneut provozierte Frust zu viel wird.
Vielen herzlichen Dank für deine zustimmenden (und zugleich aufklärenden) Worte.
LG Birgit